Nach Einräumung des Nutzungsrechts erhält der Graberwerber einen Abdruck der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung sowie eine Urkunde über den Graberwerb und einen Gebührenbescheid.
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss am Tag der Beisetzung bestehen. Die Verlängerung des Nutzungsrechts muss vor Ablauf der bisherigen Nutzungsdauer beantragt werden.
Auf Verlangen sind Nachweise darüber vorzulegen, dass der Graberwerber das Totenfürsorgerecht besitzt bzw. der Totenfürsorgeberechtigte mit dem Graberwerb einverstanden ist.
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nur von einer Person, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Poing hat, erworben werden. Auswärtige Personen können das Nutzungsrecht erwerben,…
Nach der Vergabe einer Grabstätte auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Antragsteller ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.
Persönliche Vorsprache der Eheschließenden nach Terminvereinbarung beim Standesamt. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden.…