Über die Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die die Gemeinde Poing
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben entscheiden die Gemeinden über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes.
Isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, isolierte Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (nur verfahrensfreie Bauvorhaben)