BayStrWG, BayVwVfG, Sondernutzungssatzung, Sondernutzungsgebührensatzung
Der Gemeinderat hat mit der „Richtlinie zur Aufstellung von Plakaten, Transparenten, Werbeträgern auf öffentlichen Straßen…
Eine unerlaubte Sondernutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Art. 66 Nr. 2 BayStrWG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Daneben hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Beseitigung…