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2661. Nachbeurkundung  
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richten sich nach dem Einzelfall. Ihr Standesamt berät Sie gerne.  
2662. Nachbeurkundung  
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Person, deren Personenstandsfall nachbeurkundet werden soll, deutscher Staatsangehöriger sein. Eine Nachbeurkundung ist ebenfalls möglich, wenn die Person…  
2663. Nachbeurkundung  
Ist ein Deutscher/eine Deutsche im Ausland geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall, auf Antrag, in einem deutschen Geburtenregister oder Sterberegister nachträglich beurkundet werden.…  
2664. Nachbeurkundung  
Die Nachbeurkundung eines Personenstandsfalls, der sich im Ausland ereignet hat, ist nicht in allen Fällen erforderlich und bedarf eines Antrags. Empfehlenswert ist die Nachbeurkundung dann, wenn…  
2665. Widmung  
Art. 3, Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)  
2666. Widmung  
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße…  
2667. Widmung  
Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.  
2668. Widmung - Rathaus-Service: Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung  
Rathaus-Service: Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung  
2669. Widmung  
 
2670. Widmung  
 
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