Gem. § 39 Abs. 5 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist eine zulässige Durchführung von Arbeiten wie die Fällung und Rodung von Bäumen und Sträuchern zum Schutz vorhandener oder potentieller…
Im Schutzgebiet ist es untersagt, ohne vorherige Genehmigung durch die Gemeinde Poing, die geschützten Bäume zu beseitigen, zu beschädigen oder in ihrer typischen Erscheinungsform wesentlich zu…
Ziel der gemeindlichen Baumschutzverordnung ist es, eine angemessene innerörtliche Durchgrünung zu erreichen, das Ortsbild zu beleben, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten,…
Zahlen Daten Fakten LANDKREIS EBERSBERG KLIMANEUTRAL2030 DEZEMBER 2021 Die Folgen des Baumwollkonsums In Europa werden jährlich 50 Millionen Tonnen Textilien weggeworfen – 75 Prozent landen auf…