Die Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung; s. hierzu bei "weiterführende Links"
Vor der Beisetzung muss bei der Gemeinde ein Grabnutzungsrecht beantragt werden. Die nähere Ausgestaltung dieses Nutzungsverhältnisses regelt die Friedhofssatzung.
Das Nutzungsrecht wird auf 12…