Nachweis über die bisherige Namensführung
Ausweise der Beteiligten
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen (z.B. Scheidungsbeschluss, Einbürgerungsurkunde, Sorgeerklärung etc.) erforderlich. …
Die Möglichkeiten einer Namensänderung auf Grund bürgerlich-rechtlicher Bestimmungen sind ziemlich umfangreich. Ob die jeweiligen Voraussetzungen dafür vorliegen, kann nur das Standesamt beurteilen.…
Damit eine namensrechtliche Erklärung wirksam wird, muss sie öffentlich beurkundet oder beglaubigt werden. Zuständig dafür ist das Standesamt oder ein Notar/in. Die Beteiligten müssen persönlich…
Die Gebühr beträgt 55,00 €, wenn beide Eheschließenden Deutsche sind.
Wenn einer der Beteiligten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann erhöht sich die Gebühr i.d.R. um 30,00 €.
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Erstmaliger Namenserwerb bei Geburtsbeurkundung und im Zusammenhang mit einer Eheschließung: gebührenfrei.
Ansonsten: 30,00 €.
Bescheinigung darüber: 12,00 €.
Zahlung vor Ort in bar oder…