Über den Antrag entscheidet das zuständige Landratsamt mit schriftlichen Bescheid. Bei der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes werden nähere Auskünfte erteilt und Fragen beantwortet.
Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie über das Landratsamt oder im Rathaus, Zi. 005 od. 006.
Die ausgefüllten Antragsunterlagen müssen zunächst im Rathaus bestätigt und können…
Zum Antrag beim Landratsamt sind folgende Unterlagen erforderlich:
-ausgefüllte Antragsunterlagen
-ggf. Rentenbescheide
-Mietvertrag
-Bescheinigung über Belastungen
Im Einzelfall sind…
Anspruch auf
-Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben:
Bedürftige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
-nicht erwerbsfähig sind
-das 65. Lebensjahr…