Nach Prüfung sowie Feststellung der Obdachlosigkeit erhält die betroffene Person einen Zuweisungsbescheid und einen Zimmerschlüssel. Grundlage dafür ist die Obdachlosenunterbringungssatzung in der…
Die drohende oder bereits eingetretene Obdachlosigkeit ist bei der zuständigen Obdachlosenbehörde durch persönliche Vorsprache vorzutragen und ist entsprechend zu belegen.
Für die Unterbringung werden monatliche Nutzungsgebühren entsprechend der Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung in der jeweils geltenden Satzung erhoben.
Zuweisungsbescheide werden i.d.R. jeweils auf einen Monat befristet ausgestellt.
Spätestens drei Tage vor Ablauf ist der Benutzer verpflichtet, einen neuen Antrag zu stellen und dabei…
Zur Vorsprache bei der Obdachlosenbehörde sind folgende Unterlagen mitzubringen:
-Personalausweis oder Reisepass
-Krankenversicherungskarte
-Nachweise, welche zur Obdachlosigkeit geführt…
Die Zuständigkeit für die Unterbringung liegt bei der Kommune, in welcher sich die obdachlose Person, unabhängig von ihren Meldeverhältnissen, vor Eintritt der Obdachlosigkeit, aufgehalten hat.…
Die Einrichtungen dienen grundsätzlich zu Wohnzwecken, insbesondere für die Unterbringung von Personen, die aktuell ohne Unterkunft sind und denen es nicht gelingt, sich aus eigenen Kräften…
Zur vorübergehenden Unterbringung Obdachloser unterhält die Gemeinde Poing Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung. Es handelt sich dabei um Gemeinschaftsunterkünfte.
Zur Verstärkung des Fachbereich 5 „Baubetriebshof“, Sachgebiet 5.4 „Gebäudemanagement“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Hausmeister (m/w/d) in Vollzeit. Ihre Aufgaben sind…