Schutz von heimischen Vögeln und Säugetieren
Vorsorglich weist die Gemeinde auf § 39 Bundesnaturschutzgesetz hin, in dem steht: Zum Schutz von heimischen Vögeln und Säugetieren ist das Roden von…
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen hat die Arbeit zu ruhen. Für Arbeitnehmer ist Sonn- und Feiertagsbeschäftigung nach dem Arbeitszeitgesetz daher grundsätzlich verboten (Arbeitsschutz). Es gibt…
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund des Gesetzes nichts anderes…