4571 Treffer:
2641. Feuerbeschau  
 
2642. Feuerbeschau  
 
2643. Feuerbeschau  
 
2644. Feuerbeschau  
 
2645. Feuerbeschau  
 
2646. Feuerwerk abbrennen  
Anzeigeverfahren sind kostenlos. Die Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet.  
2647. Feuerwerk abbrennen  
Das Feuerwerk ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrenntermin anzuzeigen. Sofern das Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen abgebrannt werden soll, beträgt die Frist…  
2648. Feuerwerk abbrennen  
für Anzeigeverfahren: Sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein Erforderliche Unterlage, bayernweit: für Genehmigungsverfahren: Nachweis, dass es beim Abbrennen des Feuerwerks nicht…  
2649. Feuerwerk abbrennen  
In der Regel darf Feuerwerk nur von Personen abgebrannt werden, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG sind.…  
2650. Feuerwerk abbrennen  
Beim Abbrennen von Feuerwerk sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten. Abbrennen von Feuerwerk von Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein: Personen, die…  
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