4571 Treffer:
2541. Sonn Feiertagsarbeit  
 
2542. Veranstaltungsanzeige  
Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)  
2543. Veranstaltungsanzeige  
Abhängig von Dauer der Veranstaltung und Zahl der Besucher – nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Poing.  
2544. Veranstaltungsanzeige  
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bzw. die Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltung ist möglichst frühzeitig einzureichen. Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der…  
2545. Veranstaltungsanzeige  
Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.  
2546. Veranstaltungsanzeige  
Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen,…  
2547. Veranstaltungsanzeige  
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde Poing unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer…  
2548. Veranstaltungsanzeige - Rathaus-Service: Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis  
Rathaus-Service: Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis  
2549. Veranstaltungsanzeige  
 
2550. Veranstaltungsanzeige  
 
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