4571 Treffer:
2991. Amtliche Beglaubigung  
 
2992. Amtliche Beglaubigung  
 
2993. Amtliche Beglaubigung  
 
2994. Amtliche Beglaubigung  
 
2995. Sterbefall - Anzeige  
Schriftliche Anzeige bei Sterbefällen in einer Klinik oder in einem Altenheim Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen, ist der Träger (meist die…  
2996. Sterbefall - Anzeige  
Geburtsurkunde der/des Verstorbenen Erforderliche Unterlage, bayernweit:Nachweis über den letzten Wohnsitz Erforderliche Unterlage, bayernweit:ärztliche Bescheinigung über den Tod…  
2997. Sterbefall - Anzeige  
Für die Beurkundung eines Sterbefalls werden keine Gebühren erhoben.  
2998. Sterbefall - Anzeige  
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.  
2999. Sterbefall - Anzeige  
Nach Anzeige des Sterbefalles nimmt das Standesamt die Beurkundung im Sterberegister vor. Dabei werden folgende Daten über den Verstorbenen eingetragen: seine Vornamen und seinen Familiennamen …  
3000. Sterbefall - Anzeige  
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime…  
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