Jedes Abbrennen von Feuerwerk ist anzeige- oder genehmigungspflichtig, je nach Kategorie des Feuerwerks und der Fachkunde des durchführenden Personenkreises. Ausnahme hiervon ist das Abbrennen…
Aus den jeweiligen Personenstandsregistern können, nach erfolgter Nachbeurkundung, alle Personenstandsurkunden ausgestellt werden, die auch bei Personenstandsfällen, die sich im Inland ereignet…
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat…
Antragsberechtigt ist die Person, deren Personenstandsfall beurkundet werden soll, die Eltern und Kinder, der Ehe- oder Lebenspartner und bei einem Sterbefall auch jede andere Person, die ein…
Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 €
Beurkundung im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister: 55,00 €, zzgl. 30,00 €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist.
Beurkundung im Sterberegister:…