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2651. Feuerwerk abbrennen  
Jedes Abbrennen von Feuerwerk ist anzeige- oder genehmigungspflichtig, je nach Kategorie des Feuerwerks und der Fachkunde des durchführenden Personenkreises. Ausnahme hiervon ist das Abbrennen…  
2652. Feuerwerk abbrennen - Rathaus-Service: Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2  
Rathaus-Service: Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2  
2653. Feuerwerk abbrennen  
 
2654. Feuerwerk abbrennen  
 
2655. Nachbeurkundung  
Personenstandsurkunde Geburt - Anzeige Sterbefall - Anzeige Eheschließung Namenserklärung  
2656. Nachbeurkundung  
Aus den jeweiligen Personenstandsregistern können, nach erfolgter Nachbeurkundung, alle Personenstandsurkunden ausgestellt werden, die auch bei Personenstandsfällen, die sich im Inland ereignet…  
2657. Nachbeurkundung  
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat…  
2658. Nachbeurkundung  
Antragsberechtigt ist die Person, deren Personenstandsfall beurkundet werden soll, die Eltern und Kinder, der Ehe- oder Lebenspartner und bei einem Sterbefall auch jede andere Person, die ein…  
2659. Nachbeurkundung  
Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 € Beurkundung im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister: 55,00 €, zzgl. 30,00 €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Beurkundung im Sterberegister:…  
2660. Nachbeurkundung  
Der Antrag ist an keine Frist gebunden.  
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