Richtlinien für Veröffentlichungen im Nachrichtenblatt der Gemeinde Poing (Ortsnachrichtenblatt)

Neufassung vom 22. November 2023

Vorwort:
 Das Nachrichtenblatt der Gemeinde Poing, welches bereits im Jahr 1967 zur Information der Bürgerinnen und Bürger eingeführt wurde, ist weiterhin Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Kommune. Es ist Ausdruck des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts. Sein Schwerpunkt liegt daher – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung – in der Kommunikation über örtliche Angelegenheiten, insbesondere solche mit Verwaltungsbezug.


1. Allgemeines

Das Ortsnachrichtenblatt unterliegt als regelmäßig erscheinendes Druckwerk den Bestimmungen des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) in der jeweils geltenden Fassung.

Es ist Amtsblatt der Gemeinde Poing im Sinne des Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO).


2. Gliederung des Ortsnachrichtenblattes

Das Ortsnachrichtenblatt gliedert sich in folgende Teile:


2.1. Amtlicher Teil mit Impressum


2.2. Farbanzeigenseite der Gemeindeverwaltung


2.3. Nichtamtlicher Teil mit

– Forum der Parteien

– Soziale Dienste und Senioren

– Schule und Erwachsenenbildung

– Mitteilungen für Kinder und Jugendliche

­– Vereinsnachrichten

– Musik

– Sportnachrichten

– Wirtschafts- und Gewerbestandort Poing

– Kirchliche Nachrichten

– Bereitschaftsdienste und wichtige Rufnummern


2.4 Anzeigenteil des Verlages

Dabei werden veröffentlicht:

a) im Amtlichen Teil

– Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde Poing

– Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden und öffentlicher

Einrichtungen, soweit sie die Gemeinde Poing betreffen

b) im nichtamtlichen Teil unter

Forum der Parteien Beiträge

der Parteien und ihrer Unterorganisationen, soweit sie in der Gemeinde einen Ortsverband bzw. im Landkreis einen Kreisverband unterhalten

der politischen Gruppierungen, die im Gemeinderat vertreten sind oder sich bei der nächsten Gemeinderatswahl um einen Sitz bewerben

der Gemeinderatsfraktionen

von Bürgerinitiativen, die das Gemeindegebiet betreffende Ziele verfolgen,

soweit sie politischen Inhalt haben

Soziale Dienste und Senioren Beiträge

des Teams Seniorenarbeit der Gemeinde Poing mit Veranstaltungshinweisen für den laufenden Monat

aller Einrichtungen für Senioren in Poing

aller in Poing aktiven sozialen Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen

Schule und Erwachsenenbildung Beiträge

der in Poing ansässigen Schulen

der Einrichtungen der Erwachsenenbildung, an denen die Gemeinde Poing beteiligt ist oder die durch die Gemeinde regelmäßig bezuschusst werden

Mitteilungen für Kinder und Jugendliche Beiträge

von örtlichen Vereinen und Organisationen, soweit sie Poinger Kinder und Jugendliche betreffen

Vereinsmitteilungen Beiträge

von Vereinen und Organisationen, deren Aktivitäten sich auf das Gemeindegebiet erstrecken;

Musik Beiträge

von örtlichen Musikvereinen und Musikschulen

Sportnachrichten Beiträge

der örtlichen Sportvereine und Sportgemeinschaften

Wirtschafts- und Gewerbestandort Poing Beiträge

des Gewerbeverbandes, der ARGE Poing Am Bergfeld und Lehrstellenbörse der örtlichen Unternehmen

Kirchliche Nachrichten Beiträge

der Katholischen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche sowie den ihnen zuzurechnenden eigenständigen Organisationen von sonstigen in der Gemeinde Poing aktiven Religionsgemeinschaften

Notfalldienste

Mitteilungen über die wesentlichen Notfalldienste und ihre Erreichbarkeit

Darüber hinaus werden keine Beiträge veröffentlicht. Dies gilt insbesondere für Leserbriefe und Beiträge von Einzelpersonen und Firmen.

c) im Anzeigenteil

Kleinanzeigen, Todesanzeigen und Danksagungen sowie gewerbliche Inserate und Werbung

Parteien, politischen Gruppierungen, örtlichen Vereinen und sonstigen örtlichen Organisationen steht zur Schaltung von Veranstaltungsanzeigen (kostenpflichtig) auf der Titelseite des Ortsnachrichtenblattes ein Bereich von maximal 50 mm ab

unterem Druckrand zur Verfügung, der je nach Eingang der Reservierung belegt wird.

Während der letzten zwölf Wochen vor Wahlen und allgemeinen Abstimmungen ist auch eine Wahlwerbung in diesem Bereich möglich. Hierbei gilt nicht das Prinzip des Eingangs der Reservierung, sondern das Prinzip der (abgestuften) Chancengleichheit.


3. Inhalt, Art und Form der Beiträge

a) Inhalt, Art und Form der Beiträge im amtlichen Teil sowie sonstiger von der

Gemeinde veröffentlichter Beiträge im nichtamtlichen Teil werden vom Ersten Bürgermeister freigegeben.

b) Die unter der Rubrik „Forum der Parteien“ abzudruckenden Artikel geben ausschließlich die Meinung der Verfasser wieder.

Der Inhalt der Berichte muss sich grundsätzlich auf das örtliche politische

Geschehen beziehen. Ferner kann über in Poing stattfindende politische

Veranstaltungen berichtet werden.

Während der letzten zwölf Wochen vor Wahlen und allgemeinen Abstimmungen ist auch eine Darstellung der politischen Ziele der Parteien und Gruppierungen möglich.

c) Sonstige Beiträge der in Nr. 2 b genannten Vereine und Organisationen haben sich auf das Vereinsgeschehen bzw. deren Tätigkeiten im gemeindlichen Bereich zu beziehen.

d) Zur Veröffentlichung berechtigte Vereine und Organisationen nach Nr. 2 b sowie organisatorisch selbständig tätige Abteilungen hiervon dürfen pro Ausgabe nur einen Bericht mit einer maximalen Textlänge von 2.300 Zeichen inklusive Leerzeichen einreichen. Die Überschriften und Autorenvermerke werden auf diese Höchstzahl nicht angerechnet.

Längere Berichte sind den Absendern zur Kürzung zurückzugeben.

e) Für die Rubrik Wirtschafts- und Gewerbestandort Poing gelten die Buchstaben c) und d) entsprechend.

Für die Veröffentlichung von Lehrstellenangeboten gilt von den Buchstaben c) und d) abweichend folgende Vorgabe:

Anzeigengröße: Breite 90 mm x (max.) 40 mm

Insgesamt wird pro Ausgabe max. eine halbe Seite mit Lehrstellenanzeigen befüllt.

f) Pro Artikel darf max. ein Foto mit eingereicht werden. Dies muss Druckqualität haben, separat eingereicht werden (nicht in das Worddokument eingebunden) und eine entsprechende Bildunterschrift aufweisen. Für den Datenschutz bzw. die Einwilligung zur Veröffentlichung der auf dem Foto abgebildeten Personen ist der Absender verantwortlich.

g) Berichte, die offensichtlich unwahre Behauptungen, Verleumdungen oder Beleidigungen enthalten, sind unzulässig.

h) Für sämtliche Berichte, die nicht von der Gemeinde Poing verfasst sind, ist der Autor mit Vor- und Nachnamen am Ende des Textes anzugeben.


4. Verantwortlichkeit

Verantwortlich ist für

a) den Anzeigenteil:

der jeweils mit der Herstellung des Ortsnachrichtenblattes beauftragte Verlag

b) den amtlichen Teil sowie Veröffentlichungen der Gemeinde im nichtamtlichen Teil: der Erste Bürgermeister, bei dessen Verhinderung sein Vertreter

c) Beiträge im nichtamtlichen Teil, soweit nicht eine Verantwortlichkeit nach vorstehendem Buchst. b) gegeben ist:

der jeweilige Verfasser, wobei die Gemeinde Poing nicht prüft, ob der Verfasser zur Abgabe von Berichten und Beiträgen für den angegebenen Verein oder die Organisation berechtigt ist.

Der Erste Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter hat in seiner Verantwortung aus Art. 11 Abs. 3 BayPrG Veröffentlichungen mit strafbarem Inhalt zurückzuweisen.


5. Redaktionsschluss

Redaktionsschluss für alle Beiträge und Anzeigen ist jeweils Montag vor dem Erscheinungstermin um 10.00 Uhr. Danach eingehende Beiträge können in der Regel nicht mehr für die folgende Ausgabe berücksichtigt werden.


6. Inkrafttreten

Sie treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Gemeinde Poing
Poing, 22.11.2023


Thomas Stark
Erster Bürgermeister

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