Rathaus-Service: Rentenantrag und Rentenberatung

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (einschließlich Knappschaftsversicherung) werden auf Antrag gewährt.

Dies betrifft Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten.

Zuständig für die Bearbeitung der jeweiligen Anträge sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Antragstellung kann über die Versicherungsträger, die staatlichen und städtischen Versicherungsämter, die Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung und auch über die Gemeinden erfolgen.

Das Renteneintrittsalter und die Rentenhöhe sind abhängig von den individuell anrechenbaren Versicherungsjahren (Wartezeit) und den bisher eingezahlten Beiträgen. Auch das Vorliegen einer Schwerbehinderung hat ggf. darauf Einfluss.

Der Bezug einer Rente kann Auswirkungen auf das Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnis haben.

Die Höhe des Anspruchs auf eine Hinterbliebenenrente ist i.d.R. abhängig vom Einkommen des hinterbliebenen Ehegatten.

Die korrekte Berechnung der Versicherungsleistung und des Renteneintrittsalters setzt voraus, dass alle rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungskonto berücksichtigt sind.

Dies können sowohl Beitragszeiten, als auch beitragsfreie Zeiten sein. Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe sind dabei unterschiedlich.

In der Gemeinde wird zwei mal pro Woche eine Rentenberatung durch die Rentenversicherung angeboten.

Die Beratungen finden
Montags von 08.00 bis 12.30 Uhr und
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

im Rathaus - Gebäude Rathausstraße 4, Erdgeschoß Zimmer 08 (Besprechungsraum)
statt.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vorab einen Termin; eine Terminvereinbarung ist zu folgenden Sprechzeiten möglich.

Neues Büro und neue Beratungszeiten ab 2024

Ab Januar 2024 zieht die Rentenberatung vom Rathaus in das Max-Mannheimer Bürgerhaus

Die neuen Beratungszeiten sind dann

jeden Montag von 08 bis 11 Uhr sowie
jeden Donnerstag von 15 bis 19 Uhr.


Das Büro befindet sich ab Januar 2024 im Max-Mannheimer Bürgerhaus (Raum 3) Obergeschoss, Bürgerstr. 1, 85586 Poing

Folgende Unterlagen werden für die Rentenantragsstellung benötigt. Checkliste als pdf-Datein zum Download.

Die beim Rentenversicherungsträger einzureichenden Belege können bei der Gemeinde Poing im Rathaus kopiert und (kostenfrei) deren Übereinstimmung mit dem Original bestätigt werden.

Auch vom Versicherten selbst bereits ausgefüllte Rentenformulare kann die Gemeinde Poing hinsichtlich der Personalangaben (kostenfrei) bestätigen.
 

Folgende Unterlagen werden für die Rentenberatung benötigt.

- Letzter Versicherungsverlauf
- Personalausweis
- ggf. Schwerbehindertenausweis 
- ggf. ausländische Versicherungsnachweise

Bei Altersrenten sollte der Antrag möglichst 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.

Sollte das Versicherungskonto bislang nicht geklärt sein, empfiehlt es sich, den Rentenantrag ca. ½ Jahr vor Rentenbeginn zu stellen und dabei die noch fehlenden Versicherungszeiten nachzuweisen.

Dies gilt auch, wenn Versicherungszeiten im Ausland zurückgelegt und diese bislang noch nicht geltend gemacht wurden.

Hinterbliebenenrente wird grundsätzlich vom Todestag an gewährt. Wird Hinterbliebenenrente erst später als 12 Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten beantragt, so kann sie erst ab dem Beginn des Monats gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.

keine

Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärung können Sie online stellen oder online Termine bei der Deutschen Rentenversicherung in München-Neuperlach für eine Rentenberatung vereinbaren: www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de

Bei der Rentenantragstellung ist Ihnen die Beratungsstelle der Rentenversicherung behilflich (s. Beratung).

 

Da sich der zeitliche Beratungsaufwand und somit die Bearbeitungsdauer nach dem Einzelfall richten, sollte rechtzeitig ein Termin mit dem zuständigen Versicherungsträger dafür vereinbart werden.

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Sozialwesen (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 162
+49 (0) 8121 97 94 161
+49 (0) 8121 97 94 160

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3
Zi. 011 EG (Zugang durch Bürgerbüro) bzw. Zi. 106 (1. Stock)

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