Rathaus-Service: Schwerbehindertenausweis

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellt auf Ihren Antrag das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.

Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

Die Feststellung erfolgt wenn Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben.

Zum Schwerbehinderten-Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales sind folgende Unterlagen erforderlich:

-ausgefüllte Antragsunterlagen

-unterschriebene Einwilligungserklärungen

-medizinische Unterlagen (nicht älter als zwei Jahre)

Es werden keine Kosten erhoben.

Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie im Rathaus, Zi. 005 od. 006. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch online stellen oder die Antragsformulare auf Ihrem PC speichern, ausfüllen und ausdrucken (siehe „weiterführende Links“).

Die ausgefüllten Antragsunterlagen können anschließend beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eingereicht werden.

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag von der für Sie zuständigen Regionalstelle direkt zugesandt.

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

Weitere Auskünfte erteilt das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und beantwortet Ihrer Fragen.

Zentrum Bayern Familie und Soziales, Online-Antrag:

https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/antrag/index.php

Stellen Sie den Antrag online am Computer. Es geht schneller und spart Porto. Sie werden individuell durch das Programm geführt, weil für Sie nicht zutreffende Fragen automatisch entfallen.

 

Kontaktformular zum Grad der Behinderung/Schwerbehindertenausweis:

https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/072745185703

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Sozialwesen (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 162
+49 (0) 8121 97 94 161
+49 (0) 8121 97 94 160

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3
Zi. 011 EG (Zugang durch Bürgerbüro) bzw. Zi. 106 (1. Stock)

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