Stundung / Ratenzahlung von Steuern, Gebühren, Abgaben

In begründeten Fällen können fällige Forderungen aus Steuern, Gebühren oder Abgaben, zeitlich befristet ganz oder teilweise unter Gewährung einer Ratenzahlung vorübergehend gestundet werden.

Der Antrag auf Stundung und Ratenzahlung ist zu begründen und mit relevanten Nachweisen zu belegen.

Einkommensnachweis, Kontoauszüge ect. ggf. weitere Nachweise auf Anforderung

Anträge auf Stundung und Ratenzahlung sind vor Fälligkeit der Forderung zu stellen.

Der Antrag auf Stundung und Ratenzahlung ist kostenfrei.
Für den Zeitraum einer genehmigten Stundung werden Stundungszinsen für jeden vollen Monat in Höhe von 0,5% erhoben (6% p.a.).

Die Antragstellung kann schriftlich und online erfolgen.

-> Stundung/Ratenzahlung online beantragen

Nach Prüfung des Antrages mit Nachweisen ergeht bei Vorliegen der Stundungsvoraussetzungen ein Stundungsbescheid.

Anträge auf Aussetzung der Vollziehung sind bei dem für Sie zuständigen Finanzamt zu stellen.

§ 222 ff AO (Abgabenordnung)

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Gemeindekasse (Fachbereich 2 ), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 210
+49 (0) 8121 97 94 211

bzw. online

( Kontakt Öffnungszeiten ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3
Zi. 103 (1. OG)

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