Rathaus-Service: Grabstätte Einverständniserklärung zur Beisetzung

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte hat die Person, die die Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung erworben hat. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nur von einer Person, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Gemeinde hat, erworben werden. Auswärtige Personen können das Nutzungsrecht erwerben, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Poing hatte. 

Der Grabnutzungsberechtigte muss seine Zustimmung erteilen, wenn in die vorhandene Grabstätte eine weitere Person beigesetz werden soll.

Die Einverständniserklärung muss spätestens 12 Werktage vor dem Beisetzungstermin eingereicht werden. 

Es fallen keine Gebühren für die Zustimmung an.  

Link zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung:
https://www.poing.de/rathaus-politik/ortsrecht
 

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Friedhof (Gemeinde) (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 160
+49 (0) 8121 97 94 161

bzw. online

( Kontakt ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3
Zi. 011 im Bürgerbüro (EG) und Zi.106 (1. Stock)

.