Rathaus-Service: Erklärung Umschreibung eines Grabnutzungsrechts

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte hat die Person, die die Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung erworben hat. Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte kann nur von einer Person, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Gemeinde hat, erworben werden. Auswärtige Personen können das Nutzungsrecht erwerben, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Poing hatte. 

Das Grabnutzungsrecht kann auf eine andere Person übertragen werden, wenn der Nutzungsberechtigte nicht mehr in der Lage ist, sich um die Grabstätte zu kümmern oder selbst verstirbt.

Die anfallenden Gebühren sind in der Friedhofsgebührensatzung geregelt. 

Mit der Umschreibung des Grabnutzungsrechts, erhält der neue Nutzungsberechtigte eine Graburkunde und einen Gebührenbescheid.

Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung: 
https://www.poing.de/rathaus-politik/ortsrecht
 

Rückfragen richten Sie bitte an die Gemeinde Poing, Friedhof (Gemeinde) (Fachbereich 1 Sachgebiet 1.3), 

Telefon: 

+49 (0) 8121 97 94 160
+49 (0) 8121 97 94 161

bzw. online

( Kontakt ).

Sie finden die zuständige Stelle in der 

Rathausstr. 3
Zi. 011 im Bürgerbüro (EG) und Zi.106 (1. Stock)

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